172, 178). Die Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (BVerfG, Beschluss v. 3.6.1980, 1 BvL 114/78). Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein ehrenamtlicher Richter gemäß § 60 SGG i. V. m ...
(1) 1 Für einen Rechtszug, für den am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Gebühr fällig geworden ist oder Kosten gemäß § 192 des Sozialgerichtsgesetzes auferlegt worden sind, gelten die §§ ...
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