Der Mangel des Nachweises der Bevollmächtigung in der ersten Instanz wird durch Vorlage in der Berufungsinstanz nicht geheilt. [1] S. hierzu Arbeitshilfen: allgemeine Vollmacht und Prozessvollmacht.
Der Mangel des Nachweises der Bevollmächtigung in der ersten Instanz wird durch Vorlage in der Berufungsinstanz nicht geheilt. [1] S. hierzu Arbeitshilfen: allgemeine Vollmacht und Prozessvollmacht.
Die Lösung: Wer derzeit das Haus nicht verlassen darf, kann anderen dafür eine Vollmacht erteilen. Allerdings reicht eine allgemeine Vollmacht in der Regel nicht aus. Banken und Sparkassen ...