Erlangen Sie spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG; inklusive Abschlussprüfung und Zertifizierung.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen nach § 8a Abs. 1 BSIG besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Betreiber dieser Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet ...
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