Gefahrenpiktogramme sind EU-weit festgelegte Warnzeichen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen. Grundlage ist die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Sie setzt die weltweit gültige GHS in Europa ...
Die CLP-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen vor dem Inverkehrbringen.