1) gibt es nur in solchen Verwaltungsverfahren, die nicht von Amts wegen, sondern durch einen entsprechenden Antrag in Gang gesetzt werden. Davon erfasst sind nur die Fälle ... Für zahlreiche ...
Soweit § 16 SGB I grundsätzlich für alle Sozialversicherungszweige das Erfordernis eines Antrags vorsieht, dient diese Vorschrift insbesondere lediglich dazu, das Verwaltungsverfahren in Gang zu ...