So gehört bei einem handschriftlichen Testament die eigenhändige Unterschrift des Erblassers zwingend an das Ende des Textes, wie das OLG München mit Beschluss vom 9. August 2024 deutlich ...
Die Tochter erklärte, die Verstorbene habe das Testament eigenhändig verfasst, tatsächlich hatte die Tochter den Text geschrieben und die Mutter nur ihre Unterschrift daruntergesetzt.
Die Tochter erklärte, die Verstorbene habe das Testament eigenhändig verfasst und unterschrieben. Tatsächlich aber hatte die Tochter den Text geschrieben, die Mutter nur ihre Unterschrift ...