
§ 666 BGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über …
§ 666 BGB - Auskunfts- und Rechenschaftspflicht - dejure.org
Bürgerliches Gesetzbuch §666 - Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des...
Auskunftsanspruch des Erben gegenüber Banken | Erbrecht …
Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung ergibt sich aus § 666 BGB in Verbindung mit § 675 Absatz 1 und § 1922 BGB. Gemäß § 2039 BGB kann auch ein einzelner Miterbe das …
§ 666 BGB - Auskunfts- und Rechenschaftspflicht - Gesetze
2024年11月25日 · Der Treuhandkommanditist eines geschlossenen Immobilienfonds im Sinne einer atypischen stillen Gesellschaft hat den Gesellschaftern und Treugebern gemäß § 666 …
§ 666 BGB Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
§ 666 BGB Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des …
Auskunftspflicht bei einer Vollmacht verständlich und rechtlich …
2025年1月20日 · § 666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Pflicht zur Auskunft. Er besagt, dass der Bevollmächtigte „dem Vollmachtgeber die erforderlichen …
Auskunftsrechte der Vereinsmitglieder - Vereinswelt.de
2023年11月15日 · Welche Auskunftsrechte besitzen Vereinsmitglieder? Die Auskunftsrechte und die Frage, was Sie als Vorstand Ihren Vereinsmitgliedern mitteilen müssen, ist im § 27 Abs. 3 …
Münchener Kommentar zum BGB | BGB § 666 Rn. 1 - 20 - beck …
§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht. I. Normzweck; II. Inhalt und Umfang der Pflichten aus § 666; III. Nichterfüllung der Pflichten aus § 666; IV. Weitere Einzelheiten; V. Entsprechende …
Kommentierung zu § 666 BGB –Auskunfts- und …
§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft …
§ 666 BGB - Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des …