
Sicherheitspolizeigesetz § 83 - Bundesrecht konsolidiert - RIS
2012年3月31日 · § 83. Paragraph 83, (1) Absatz eins Wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine Tat begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verwaltungsübertretung zugerechnet würde, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen.
RIS - Sicherheitspolizeigesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung …
Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG) StF: BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. Nr. 662/1992 (DFB) (NR: GP XVIII RV 148 AB 240 S. 41.
§ 83 SPG Begehung einer Verwaltungsübertretung in einem die ...
2016年8月1日 · (1) Absatz eins Wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine Tat begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verwaltungsübertretung zugerechnet würde, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen.
Sicherheitspolizeigesetz – Wikipedia
Das Sicherheitspolizeigesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich. Es wurde im Juli 2005 anlässlich der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei, sowie im Jahr 2012 ...
§ 83 Begehung einer Verwaltungsübertretung in einem die ...
2016年8月1日 · (1) Wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine Tat begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verwaltungsübertretung zugerechnet würde, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen.
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) - JUSLINE Österreich
Hauptstück - Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (§§ 32 – 80b) 1. Abschnitt - Allgemeine Befugnisse (§§ 32 – 33) 2. Abschnitt - Besondere Befugnisse (§§ 34 – 49) 3.
(1)Wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine Tat begeht, die ihm außer diesem Zustand als Verwaltungsübertretung zugerechnet würde, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit …
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Sicherheitspolizeigesetz ...
2021年6月30日 · Die Webseite bietet die konsolidierte Rechtsvorschrift für das Sicherheitspolizeigesetz in Österreich.
SPG Zusammenfassung - SPG Regelungsgegenstand, Ziele …
Regelung der Organisation der Sicherheitsverwaltung und sicherheitspolizeilichen Aufgaben. Abwehr allgemeiner Gefahren zu Gunsten der öffentlichen Ruhe, Ordnung, Sicherheit und zur Bekämpfung gerichtlich strafbarer Handlungen. Teilung der örtlichen Sicherheitspolizei: Landespolizei, Landessicherheitsgesetze in Zusammenhang mit ortspolizeilichen VO.
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OÖ. Landesverwaltungsgericht - LVwG-700103/2/MZ - Land …
2015年7月21日 · Es folgt die Wiedergabe der §§ 81 und 83 SPG. Im Anschluss setzt die belangte Behörde fort: „Die besondere Rücksichtslosigkeit ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Ein Verhalten, das unter bestimmten Umständen hinzunehmen ist, kann unter anderen Umständen besonders rücksichtslos sein.
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