
§ 275 HGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
§ 275 HGB - Gliederung - dejure.org
(1) 1 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2 Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
§ 275 HGB Gliederung - Handelsgesetzbuch (HGB
§ 275 HGB Gliederung (1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren
Nach deutschem Handelsrecht besteht bei der Erstellung der GuV die Wahl zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 HGB – Handelsgesetzbuch). Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile und führen bei korrekter Anwendung zum gleichen Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach HGB – firma.de
2024年11月4日 · Jeder Jahresabschluss beinhaltet eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Im HGB ist die korrekte Gliederung festgelegt (vgl. § 275). Aus der GuV soll hervorgehen, wie aus der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen der Erfolg des jeweiligen Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres hervorgeht (vgl. § 242 Abs. 2 HGB).
Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB / 2.2 …
In der Standardform des § 275 Abs. 2 und 3 HGB hat die GuV-Rechnung den nachfolgenden gliederungsmäßigen Aufbau, wobei nur die mit Ziffern und Buchstaben versehenen Positionen obligatorisch sind. Die mit Großbuchstaben gekennzeichneten, in eckige Klammern gesetzten Zwischensummen sind gesetzlich nicht verlangt, aber freiwillig möglich und ...
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) | SpringerLink
1 天前 · Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben dem Privatkonto ein weiteres Unterkonto des Eigenkapitals, auf das die Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag) abgeschlossen werden, und in dem der handels- und steuerrechtliche Gewinn ermittelt wird, wenn eine Buchführungspflicht besteht.
Umsatzkostenverfahren (UKV) - GuV-Gliederung nach § 275 Abs. 3 HGB …
Das Umsatzkostenverfahren (kurz: UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB ist eine der beiden Darstellungsformen für die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 1 HGB (die andere ist das Umsatzkostenverfahren).
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB) — in der Regel der Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Als Saldo ermittelt die Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresüberschuss bzw. Gewinn eines Unternehmens (Erfolgsrechnung).
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) - NWB …
2025年2月6日 · Diese sehen nach § 275 HGB zunächst das Wahlrecht zur Gliederung der GuV nach dem GKV oder dem (international verbreiteten) UKV vor. Die Optierung für eines dieser beiden Verfahren wurde durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG 1985) eingeführt, nachdem bis dahin nur das GKV in Deutschland zulässig war.