
Allgemeine Bestimmungen und Weiterentwicklung des Hochschulwesens Geltungsbereich Rechtsstellung, Ziel- und Leistungsvereinbarungen Gemeinsame Aufgaben der Hochschulen …
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Vom 18. Juli 2001
Dieses Gesetz gilt für die in Absatz 1 Nummern 1 bis 6 genannten Hochschulen. Es regelt ferner die staatliche Anerkennung von Bildungseinrichtungen, die nicht staatliche Hochschulen sind, …
Die Hochschulen, Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg, sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwal-tung. Die …
[Hamburgisches Hochschulgesetz] | HBG - beck-online
[Hamburgisches Hochschulgesetz] | HBG HmbHG: § 37 Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen Rechtsstand: 01.02.2025
Auf der Grundlage des BHHG und des HmbHG regelt der Hochschulsenat der BHH das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren mit dem Ziel, die besten …
1 Die Hochschulen und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die zuständige Behörde, treffen verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen über die Wahrnehmung ihrer …
Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Qualität ihrer Arbeit in Forschung und Lehre, zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und zur Erfüllung des …
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Vom 18. Juli 2001
2001年7月18日 · Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Vom 18. Juli 2001 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen und Weiterentwicklung des …
Landesrecht Hamburg
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§ 12 HmbHG, Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen un ...
(1) Professorinnen und Professoren nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in ihren Fächern nach näherer …