
Als Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr vor der Geburt = zugrunde zu legen. Mutterschaftsgeldbezug für dieses oder ein älteres Kind vom bis . Elterngeldbezug für ein älteres Kind. Einkommensverlust wegen einer Krankheit, die maß- …
Als Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr vor der Geburt = zugrunde zu legen. Mutterschaftsgeldbezug für dieses oder ein älteres Kind vom bis . Elterngeldbezug für ein älteres Kind vom bis Aktenzeichen .
Downloads & Formulare - donum vitae
Hier finden Sie den kompletten Antrag für Elterngeld in Papierform, inkl. der Anlagen EGplus, N, GuN, G und EA inkl. Ausfüllhinweisen. Die einzelnen Antragsformulare (ohne Ausfüllhinweise) finden Sie hier: 1. Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.01.2025. 2. Anlage EG+. 3. Anlage N. 4. Anlage EA. 5. Anlage G. 6. Anlage GuN
Einfacher und schneller zum Elterngeld mit unserem Onlineantrag, denn dieser „denkt mit“. Sie werden interaktiv durch den Antrag geführt und erhalten Ihre persönliche Checkliste über die erforderlichen Unterlagen. Begriffserklärungen und Erläuterungen zu den Randnummern finden Sie …
Anlage GuN Einkommen aus Nichtselbständiger Erwerbstätigkeit und Gewinneinkünfte (positiv, negativ oder Null) - Land- und Forstwirtschaft ... Lebensmonate) - siehe Antrag Nr. 5/6 B.1 Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum (z.B. Teilzeit, Minijob, Midijob, pauschal versteuerte Einnahmen, Zuluss von ...
Zu diesem Zweck kann der Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld zu dem Arbeitsver-hältnis ... in der Bezugszeit des Elterngeldes" im Antrag auf Elterngeld verwendet werden. Das Formular steht auch zum Download unter www.familienatlas.de/elterngeld zur Verfügung.
Bitte füllen Sie in diesem Fall die Anlage N aus. Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit im maßgeblichen Kalenderjahr. Es wird grundsätzlich auf das im Inland zu versteuernde Einkommen abgestellt. Hierunter fallen die laufenden und die pauschal zu versteu-ernden Einnahmen.
Hat die berechtigte Person in den zwölf Kalendermonaten oder im Kalenderjahr vor und bis zur Geburt gleichzeitig oder nacheinander – ggf. auch zeitweise – Gewinneinkünfte (positiv, negativ oder Null) und Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, ist für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens grundsätzlich das Einkommen aus ...
Bei Gewinneinkünften (positiv oder negativ) in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes oder im letzten abgeschlossenen Veranla-gungszeitraum (Kalenderjahr), ist grundsätzlich das Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit des letzten Ka-lenderjahres vor der Geburt des Kindes maßgeblich.
Bei Gewinneinkünften (positiv oder negativ) in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes oder im letzten abge-schlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), ist grundsätzlich das Einkommen aus nichtselbständiger und selbständi-ger Erwerbstätigkeit des letzten Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes maßgeblich.