
UhVorschG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML …
§ 1 UhVorschG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer. 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im …
BGBl. I 2007 S. 1446 - Neufassung des …
2007年7月17日 · Die Beteiligten streiten um die Höhe der von der Beklagten an die Klägerin zu erbringenden Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern …
den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. …
BMFSFJ - Unterhaltsvorschussgesetz
2018年3月20日 · Die amtliche Fassung des Gesetzes findet sich im Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch …
Unterhaltsvorschussgesetz – Wikipedia
Der Unterhaltsvorschuss ist nach der Vollendung des 12. Lebensjahres eine nachrangige Leistung und wird nur noch gewährt, wenn das Kind nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist …
UVG Unterhaltsvorschussgesetz - Buzer.de
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG k.a.Abk.)
VG München, 20.12.2023 - M 18 K 22.2191 - dejure.org
2023年12月20日 · Ein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UVG (juris: UhVorschG) liegt nicht vor, wenn der Ehegatte des Elternteils, bei dem das …
BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 20.11 - openJur
2012年10月11日 · Gemäß § 1 Abs. 1 UVG hat unter anderem Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach diesem Gesetz, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im …
5 C 20/11 - Urteil BVerwG vom 11.10.2012 - Urteile & Gesetze
2012年10月11日 · 1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG (juris: UhVorschG) ermächtigt die zuständige Stelle zum Erlass eines Leistungsbescheides. 2. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz …