
§ 812 BGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht …
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch - dejure.org
(1) 1 Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2 Diese Verpflichtung …
§ 812 BGB: Prüfungsschema
Schema: § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB Etwas erlangt Durch Leistung Späterer Wegfall des rechtlichen Grundes: Dieser Prüfungspunkt ist sehr ähnlich zu dem Prüfungspunkt, dass kein …
Herausgabeanspruch nach § 812 BGB (Bereicherungsrecht)
Die Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung sind in den §§ 812 ff. BGB geregelt. Der Zweck des Bereicherungsrechts liegt darin, eine rechtsgrundlos ergangene …
Was und wofür ist der § 812 BGB? Herausgabeanspruch
2025年1月6日 · Eine zentrale Vorschrift findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 812, der sich mit dem Herausgabeanspruch beschäftigt. Dieses Gesetz ist besonders relevant …
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch - Gesetze - JuraForum.de
2025年1月13日 · (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese …
§ 812 BGB, Herausgabeanspruch - Gesetze des Bundes und der …
§ 812 BGB – Herausgabeanspruch (1) 1 Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe …
§ 812 BGB: Herausgabeanspruch - gesetze-in-app
2014年5月5日 · (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese …
Bereicherungsrecht, § 812 BGB: Leistungskondiktion - Lecturio
2024年1月4日 · Das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) soll die Vermögensmehrung des Bereicherten zugunsten des Entreicherten beseitigen. Der Absatz 1 des § 812 BGB lautet: …
§ 812 BGB - Herausgabeanspruch - REWIS
(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung …