
§ 26 SGB 2 - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag gel...
§ 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und ...
Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss in Höhe des Beitrags geleistet, soweit dieser nicht nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abgesetzt wird; Gleiches gilt für ...
Sozialgesetzbuch (SGB) SGB I bis XIV
Auf den nachfolgenden Seiten steht Ihnen das gesamte Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XIV sowie weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche zur Verfügung.
§ 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und ...
2005年1月1日 · (1) 1 Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag g...
(5) Der Anspruch auf den Zuschuss nach §26 SGB II kann für jedes Mitglied in der BG bestehen. Die Voraussetzungen sind daher für jede Person zu prüfen. (6) Das Vorliegen einer Befreiung von der KV-Pflicht ist für die Zu-schusszahlung keine Voraussetzung mehr, weil seit 01.01.2009 für
§ 26 SGB I Wohngeld - Sozialgesetzbuch (SGB)
§ 26 SGB I Wohngeld (1) Nach dem Wohngeldrecht kann als Zuschuß zur Miete oder als Zuschuß zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum Wohngeld in Anspruch genommen werden. (2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.
§ 26 SGB 3 - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen, sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, 2.
§ 26 SGB 1 - Einzelnorm - Gesetze im Internet
(1) Nach dem Wohngeldrecht kann als Zuschuß zur Miete oder als Zuschuß zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum Wohngeld in Anspruch genommen werden. (2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden.
§ 26: Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und ...
2009年1月1日 · Der Zuschuss nach § 26 Abs. 1 Satz 1 SGB II wird für Personen gezahlt, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) genügen, versichert sind.
§ 26 SGB II - Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung ...
(1) 1 Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs ein Zuschuss zum Beitrag g...
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